Individuelle Lernentwicklung Dokumentation der individuellen Lernentwicklung an der KGS Rastede
Vorbemerkung
Wir fördern Schülerinnen und Schüler, weil wir möchten, dass alle Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Unsere Anstrengungen im Unterricht waren daher auch bereits vor Einführung der ILE darauf gerichtet, eine begabungsgerechte individuelle Förderung zu ermöglichen, die Benachteiligungen ausgleicht und auch Hochbegabten besondere Angebote eröffnete. Mit der Einführung von ILE wurden diese Anstrengungen lediglich in einen neuen Rahmen überführt und im Niedersächsischen Schulgesetz in Artikel 54 festgeschrieben.
In den Erlassen zu den Schulzweigen finden sich auf der Grundlage des Schulgesetztes gleich lautende Aussagen. In der Hauptschule/Realschule/Gymnasium/Gesamtschule wird die von der Grundschule dokumentierte individuelle Lernentwicklung für Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen 5 bis 10 (für GZ bis 9) fortgeschrieben. In der Umsetzung befinden wir uns gegenwärtig im 8. Schuljahrgang. Die Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, zu Maßnahmen, mit deren Hilfe das Ziel erreicht werden soll sowie zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft und durch die Schülerin oder den Schüler. Die Klassenkonferenz erörtert die individuelle Lernentwicklung und beschließt die sich daraus ergebenden Arbeitsschritte. Die dokumentierte individuelle Lernentwicklung ist mit Grundlage der Information und Beratung der Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihrer Kinder. Darüber hinaus hat die niedersächsische Schulinspektion die Dokumentation der ILE zu einem Ausschlusskriterium erhoben. Die Inspektoren verlangen von jeder Schule die Einhaltung diverser Standards. Dazu zählen u. a. die Erhebungsbögen, pädagogische Konferenzen und eine Überprüfung der Förderpläne.
Der didaktische Leiter ist für die Organisation der individuellen Lernentwicklung vom Grundsatz her zuständig. Er legt die Termine für die pädagogischen Dienstbesprechungen fest und veröffentlicht diese im KGS-Intern. Er entwirft in Zusammenarbeit mit der Organisation den Konferenzplan. Der didaktische Leiter koordiniert den Förderunterricht für die Jg. 5-7 und wirbt geeignete pädagogische Mitarbeiter für diesen Bereich ein. Die Schulzweigleiter kontrollieren den Rücklauf der Protokolle, die Vollständigkeit der Erhebungsbögen und sichten die Einzelpläne.
Die Fachbereichsleiter/Fachbereichsleiterinnen Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen bereiten die Lehrkräfte im 5. Jahrgang auf Diagnoseverfahren zur Lernstandsfeststellung vor. Dazu sichten sie entsprechende Verfahren und stellen entsprechende Verfahren bereit. Sie organisieren die Entwicklung und die Aufbewahrung von Fördermaterialien und halten den Kontakt zu den Förderlehrkräften, die nicht Lehrkräfte der Schule sind. Mit diesen führen sie einmal im Jahr eine Dienstbesprechung durch.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer erhalten ein Protokollformular für die zwei pädagogischen Dienstbesprechungen. Zur Vorbereitung der ersten Dienstbesprechung sichtet der Klassenlehrer die Erhebungsbögen und markiert die Namen der Schülerinnen und Schüler, die in besonderer Weise in der Dienstbesprechung besprochen werden sollen (Besondere positive oder negative Auffälligkeiten, deutliche Abweichungen zwischen zwei Fächern etc. ) Der Klassenlehrer leitet die pädagogische Dienstbesprechung und ist verantwortlich für den Rücklauf der ausgefüllten Protokolle in die Schülerakten. Dabei wird das Protokoll in den Mantelbogen der Klasse gelegt. Die Einzelpläne werden zukünftig nur noch elektronisch abgelegt, so dass für jeden Schüler über das Datenverwaltungsprogramm eine Gesamtübersicht der Einzelpläne möglich ist. Die Erhebungsbögen zur Lernausgangslage werden nach den Eintragungen einmal vom Klassenlehrer ausgedruckt und nach der Konferenz geheftet im Mantelbogen der Klasse abgelegt. Im darauf folgenden Schuljahr wird diese Sammlung entfernt und durch den neuen Ausdruck ersetzt, der dann eine Fortschreibung der Daten aufweist. So kann auch ohne Aufwand gewährleistet werden, dass die Lernausgangslage bei Schülerinnen und Schülern, die die Klasse oder den Zweig wechseln, zugänglich bleibt.
Zur Vorbereitung der zweiten Dienstbesprechung sichtet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin Eintragungen in den elektronischen Erhebungsbögen (neuer Beratungsbedarf durch AV/SV oder Notenbild) und bereitet das Protokoll vor. Er überträgt zuerst die Schüler und Schülerinnen in das Protokoll, für die Förderbedarf auf der ersten Dienstbesprechung festgestellt wurde. Im Protokoll muss der Erfolg oder Misserfolg der beschlossenen Maßnahmen vermerkt werden. In einem zweiten Schritt werden in das Protokoll die Schülerinnen und Schüler aufgenommen, für die jetzt neu Förderbedarf festgestellt wurde. Die Feststellung des Förderbedarfs wird mit Hinweisen zu den geplanten Fördermaßnahmen ergänzt.
Fachlehrerinnen und Fachlehrer füllen die Erhebungsbögen zur Lernausgangslage aus und reichen sie fristgerecht weiter. Zukünftig werden die Erhebungsbögen elektronisch ausgefüllt. Das geschieht einmal im Jahr, und zwar zur Vorbereitung der ersten Dienstbesprechung zu Beginn des neuen Schuljahres. Die Fachlehrer übernehmen das Protokoll in der Dienstbesprechung, um den Klassenlehrer zu entlasten. Sie erstellen die Einzelförderpläne , hier ist ggf. eine Absprache mit den anderen Lehrkräften der Dienstbesprechung notwendig. Die Einzelförderpläne werden elektronisch schülerbezogen gespeichert. Die Fachlehrkräfte führen die Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern über die beschlossenen Maßnahmen und angestrebten Ziele. Dazu laden sie die Erziehungsberechtigten zu den Sprechtagen gezielt ein.
Die erste pädagogische Dienstbesprechung dient der Erörterung und Festlegung von Maßnahmen der individuellen Lernentwicklung . Der Klassenlehrer leitet die Konferenz, das Protokoll wird während der Sitzung ausgefüllt. Die Beteiligten verständigen sich über Erklärungen für festgestellte Auffälligkeiten, sprechen unter Umständen Regeln im Umgang mit einzelnen Schülerinnen und Schülern ab und legen die entsprechenden Fördermaßnahmen fest. Wenn Fördermaßnahmen in zwei oder mehreren Fächern für einen Schüler/eine Schülerin angestrebt werden, wird dies auf einem Förderplan vermerkt. Auf die Anlage mehrerer Förderpläne sollte aus Übersichtsgründen verzichtet werden.
Die zweite pädagogische Dienstbesprechung dient vorrangig der Bewertung der auf der ersten Dienstbesprechung beschlossenen Maßnahmen. Die Teilnehmer tauschen sich über die Entwicklung der betroffenen Schülerinnen und Schüler aus, der Erfolg oder Misserfolg der im Herbst vereinbarten Maßnahmen wird vermerkt. In einem zweiten Schritt werden in das Protokoll die Schülerinnen und Schüler aufgenommen, für die jetzt neu Förderbedarf festgestellt wurde. Die Feststellung des Förderbedarfs wird mit Hinweisen zu den geplanten Fördermaßnahmen ergänzt.
Ablaufraster für ein Schuljahr (der genaue Zeitplan ist dem jeweils gültigen KGS-Intern zu entnehmen)
Stand. 6.01.2011 Bettien |
AktuellesAnmeldung Klasse 5Die online-Anmeldung findet im Zeitraum vom 22.05. (Mi) - 28.05.2013 (Di) unter anmeldung5.kgs-rastede.de statt. Die Zugangsschlüssel wurden über die Grundschulen verteilt. Sollte Ihnen ein Zugangsschlüssel fehlen oder Probleme auftreten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auf. Wie funktioniert die Online-Anmeldung? Hier eine kleine Zusammenfassung (1,2MB). Termine und weitere Informationen für die Anmeldungen für den 5. Jahrgang im Schuljahr 2013-2014 finden Sie hier NachhilfeportalAuf der Seite nachhilfe-kgs.de wurde ein Nachhilfeportal für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule eingerichtet. Dort kann man Nachhilfe anbieten oder Nachhilfe suchen. Der Zugang erfolgt über die bekannten Zugangsdaten. SpendenWetterstation der Schule
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