Mofa-Führerschein

Die Mofa-AG ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die die Mofa Prüfbescheinigung (Mofaführerschein) erwerben wollen. Ein WLAN-fähiges Smartphone ist zwar keine Voraussetzung, hat sich jedoch als sehr hilfreich erwiesen, um während der AG-Stunden oder zu Hause die „Fahren-Lernen-App“ nutzen zu können. Zudem muss jede/r Teilnehmer/in einen eigenen Sturzhelm besitzen. Das Teilen der schuleigenen Helme ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Zudem müssen alle TeilnehmerInnen zum Fahren der Schulmofas eigene Handschuhe tragen.
Der halbjährige Kurs schließt für das 1. Halbjahr Mitte/Ende Januar mit der Prüfung beim TÜV in Oldenburg ab. Für das 2. Halbjahr beginnt der Kurs im Februar und läuft bis zum Ende des Schuljahres. Etwa zwei bis drei Wochen vorm Schuljahresende findet die Prüfung für den zweiten Kurs beim TÜV in Oldenburg statt.
Die Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Entscheidend ist also das persönliche Alter und nicht die Jahrgangsstufe. Der Kurs kann also von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die zum Zeitpunkt der Prüfung beim TÜV Mitte Januar bzw. Mitte Juni mindestens 14 Jahre und 9 Monate alt sein werden. Wer später 15 wird, muss den Kurs im 2. Halbjahr nehmen nehmen oder bis zum kommenden Schuljahr warten.
Es wird ein TeilnehmerInnenbeitrag in Höhe von 33,00 Euro erhoben. Darin enthalten sind die Kosten für das Lehrprogramm, Benzin/Öl, kleinere Reparaturen und die Fahrt zum TÜV nach Oldenburg.

Die Anmeldung bei der AG Mofa-Führerschein erfolgt nicht über die Online-AG-Wahl, sondern direkt bei Herrn Duden oder Herrn Hoppe (beim ersten AG-Termin im Hörsaal).

AG-Leitung:
Herr Duden, Herr Hoppe
Jahrgänge:
7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
Termin:
donnerstags, 14:30-16:00 Uhr
Raum:
Das erste Treffen findet im Hörsaal/Raum B035 statt.